Messstellenbetrieb und Smart Meter nach dem MsbG
Wer im Mehrfamilienhaus Zähler einbaut und betreibt, regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Es bestimmt auch, ab wann intelligente Messsysteme Pflicht sind - der Rollout läuft jedoch langsamer als geplant.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, wer Zähler einbaut und betreibt: der grundzuständige oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Ab bestimmten Jahresverbräuchen sind intelligente Messsysteme Pflicht; der Smart-Meter-Rollout verläuft jedoch verzögert. Für die wohnungsscharfe Messung im MFH ist das eine zentrale Weiche. CLEOenergy ist kein Messstellenbetreiber, sondern vermittelt den gebündelten Energiebezug des Bestands an einen passenden Versorger - die Messung bleibt davon getrennt.
Grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber?
Standardmäßig betreibt der grundzuständige Messstellenbetreiber - in der Regel der Netzbetreiber - die Zähler. Eigentümer können nach dem MsbG stattdessen einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, der den Messstellenbetrieb übernimmt. Diese Wahlfreiheit eröffnet Spielraum, Messung und Ablesung an einen Anbieter zu vergeben, der zum Bestand und zum geplanten Messkonzept passt.
Wann ist ein intelligentes Messsystem Pflicht?
Ab bestimmten Jahresverbräuchen (ab 6.000 kWh) schreibt das MsbG den Einbau intelligenter Messsysteme vor (§ 29 MsbG) - eine moderne Messeinrichtung kombiniert mit einem Smart-Meter-Gateway. Damit werden Verbräuche fernauslesbar erfasst, was die Grundlage für eine wohnungsscharfe Messung und eine zeitnahe Abrechnung verbessert. Unterhalb der Schwellen kommen moderne Messeinrichtungen ohne Gateway zum Einsatz.
Messstellenbetrieb nach MsbG im Überblick
| Aspekt | Grundzuständig | Wettbewerblich |
|---|---|---|
| Betreiber | i. d. R. Netzbetreiber | frei beauftragt |
| Beauftragung | Standardfall | auf Wunsch des Eigentümers |
| Intelligentes Messsystem | Pflicht ab Verbrauchsschwellen | Pflicht ab Verbrauchsschwellen |
| Eignung | einfacher Standard | Bündelung mehrerer Objekte |
Warum verzögert sich der Smart-Meter-Rollout?
Der Rollout intelligenter Messsysteme verläuft langsamer als geplant - unter anderem wegen Zertifizierungs- und Verfügbarkeitsfragen bei der nötigen Technik. Für Bestandshalter heißt das: Pflichteinbauten und freiwillige Ausstattung sollten frühzeitig mit der wohnungsscharfen Messung gedacht werden, statt auf einen flächendeckenden Automatismus zu warten.
Welche Rolle spielt CLEOenergy beim Messstellenbetrieb?
CLEOenergy ist weder Messstellenbetreiber noch Versorger. CLEOenergy vermittelt den gebündelten Energiebezug des Bestands - etwa Allgemeinstrom und Heizgas - an einen passenden Versorger. Der Messstellenbetrieb nach MsbG bleibt davon getrennt und liegt beim grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Betreiber. Eine saubere, fernauslesbare Messung erleichtert allerdings die Datengrundlage für Beschaffung und Abrechnung. Die Provision aus der Vermittlung fließt an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG, stets bezogen auf das Gesamt-Portfolio.
Häufige Fragen
Kann ich den Messstellenbetreiber selbst wählen?
Ja. Neben dem grundzuständigen Betreiber lässt sich nach dem MsbG ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber beauftragen, der den Messstellenbetrieb für das Objekt übernimmt.
Übernimmt CLEOenergy den Messstellenbetrieb?
Nein. CLEOenergy ist kein Messstellenbetreiber. Die Messung liegt beim grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Betreiber; CLEOenergy vermittelt den Energiebezug an einen passenden Versorger.
Muss ich auf den Smart-Meter-Rollout warten?
Nein. Pflichteinbauten richten sich nach den Verbrauchsschwellen des MsbG. Da der Rollout verzögert ist, lohnt es sich, Messung und wohnungsscharfe Erfassung frühzeitig aktiv zu planen.
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