RLM vs. SLP: Lastgangmessung im Energieportfolio
Ob eine Abnahmestelle über ein Standardlastprofil oder über eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet wird, entscheidet über die verfügbaren Tarifstrukturen - und damit über die Bündelung im Portfolio.
Kleinere Verbräuche werden über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet. Ab rund 100.000 kWh pro Jahr greift die registrierende Leistungsmessung (RLM), die viertelstündliche Lastgänge erfasst. RLM ermöglicht andere, oft bessere Tarifstrukturen - ein wichtiger Faktor für die Bündelung im Portfolio.
Was ist ein Standardlastprofil (SLP)?
Das Standardlastprofil bildet den Verbrauch kleinerer Abnahmestellen anhand typischer, statistisch hinterlegter Profile ab. Der reale Lastgang wird dabei nicht viertelstündlich gemessen - stattdessen unterstellt der Netzbetreiber ein durchschnittliches Verbrauchsmuster, das zum Kundentyp passt. Abgerechnet wird letztlich der über das Jahr tatsächlich verbrauchte Strom, verteilt nach diesem typisierten Profil.
SLP ist der Standard für Verbräuche unterhalb der RLM-Schwelle - etwa Allgemeinstrom kleinerer Liegenschaften oder einzelne Wohneinheiten. Der Vorteil ist die geringe technische Anforderung: Es braucht keine aufwendige Messtechnik. Der Preis dafür ist eine gröbere Datenbasis, die weniger Spielraum für maßgeschneiderte Tarifstrukturen lässt.
Wann gilt die registrierende Leistungsmessung (RLM)?
Ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der Lastgang einer Abnahmestelle viertelstündlich registrierend gemessen. Statt eines unterstellten Profils liegt damit der reale Verbrauchsverlauf in 15-Minuten-Schritten vor - inklusive Spitzenlasten, Tag-Nacht-Verläufen und saisonalen Mustern.
Diese genaue Datenbasis ist die Grundlage für andere, oft bessere Tarifstrukturen als beim SLP, weil der Versorger das tatsächliche Abnahmeverhalten kalkulieren kann. RLM-Abnahmestellen sind typischerweise größere Heizzentralen, Gewerbeeinheiten oder Liegenschaften mit hohem Allgemeinverbrauch. Die Schwelle von rund 100.000 kWh ist dabei ein Richtwert; maßgeblich bleibt die Einstufung durch den Netzbetreiber.
SLP und RLM im Überblick
| Merkmal | SLP | RLM |
|---|---|---|
| Schwelle | Unterhalb rund 100.000 kWh/Jahr | Ab rund 100.000 kWh/Jahr |
| Messung | Typprofil, keine Viertelstundenmessung | Viertelstündlicher Lastgang |
| Datenbasis | Statistisches Durchschnittsprofil | Realer Verbrauchsverlauf |
| Tarifstruktur | Standardisiert | Differenziert, oft bessere Konditionen möglich |
| Typische Stellen | Allgemeinstrom, Einzeleinheiten | Heizzentralen, größere Gewerbe-/Liegenschaftsverbräuche |
Was bedeutet das für die Bündelung im Portfolio?
In einem Bestandsportfolio kommen SLP- und RLM-Abnahmestellen nebeneinander vor. Die Unterscheidung beeinflusst, wie sich Mengen bündeln lassen und welche Tarifstrukturen für welche Stellen infrage kommen. RLM-Stellen mit belastbaren Lastgangdaten lassen sich anders kalkulieren als typisierte SLP-Stellen - beides zusammen ergibt das Mengen- und Profilbild, das vermittelt wird.
Eine saubere Erfassung, welche Stelle wie gemessen wird, ist deshalb die Voraussetzung für eine belastbare Bündelung. CLEOenergy berücksichtigt die Mess-Einstufung der einzelnen Stellen bei der Vermittlung des Gesamtportfolios.
Wie berücksichtigt CLEOenergy die Messart?
CLEOenergy tritt nicht als Versorger auf, sondern bündelt die Mengen des Bestands und vermittelt sie an einen passenden Anbieter. Wir erfassen, welche Abnahmestellen über SLP und welche über RLM laufen, und bündeln die Mengen so, dass die jeweils passenden Tarifstrukturen genutzt werden können. Die Lieferung und Abrechnung übernimmt anschließend der Versorger.
Für Mieterinnen und Mieter bleibt das Preisniveau auf Höhe der Grundversorgung. Eine Vergütung erhält der Vermittler - Verwaltung und/oder Eigentümer beziehungsweise WEG - immer bezogen auf das Gesamtportfolio und nie pro Kilowattstunde. Ob eine Stelle SLP- oder RLM-gemessen ist, ändert an diesem Prinzip nichts.
Häufige Fragen
Ab wann wechselt eine Abnahmestelle von SLP zu RLM?
Maßgeblich ist in der Regel ein Jahresverbrauch von rund 100.000 kWh. Ab dieser Größenordnung wird der Lastgang viertelstündlich registrierend gemessen.
Brauche ich für RLM zusätzliche Messtechnik?
RLM setzt eine registrierende Lastgangmessung voraus. Die Einstufung und die technische Ausstattung der Messstelle steuert in der Regel der zuständige Netz- oder Messstellenbetreiber.
Können SLP- und RLM-Stellen gemeinsam vermittelt werden?
Ja. Im Portfolio kommen beide Mess-Arten vor. CLEOenergy berücksichtigt die Einstufung jeder Stelle und bündelt die Mengen entsprechend.
Wie sieht das Mengenbild Ihres Portfolios aus?
Lassen Sie SLP- und RLM-Stellen Ihres Portfolios einordnen und sehen Sie, wie sich die Bündelung auf Ihre Vermittlung auswirkt.
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