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Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus: Definition, Verbrauch und Umlage

Allgemeinstrom versorgt die Gemeinschaftsbereiche eines Hauses - vom Treppenhaus bis zur Tiefgarage. Hier steht, was dazugehört, wie hoch der Verbrauch liegt und wie die Umlage funktioniert.

Auf einen Blick

Allgemeinstrom versorgt die Gemeinschaftsbereiche im Mehrfamilienhaus - etwa Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage und Außenanlagen - und wird über einen Gebäudezähler erfasst. Als Richtwert gelten rund 250 bis 335 kWh pro Wohneinheit und Jahr (für das ganze Gebäude entsprechend hochzurechnen). Den Vertrag schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder Verwaltung; er ist in einem Rahmenvertrag bündelbar. Die Kosten sind in der Regel umlagefähig. Eine Öko-Variante mit 100 Prozent erneuerbarem Strom ist optional verfügbar.

Was umfasst Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus?

Allgemeinstrom deckt die gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Gebäudes ab. Dazu zählen Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Tiefgarage und Außenanlagen. Erfasst wird der Verbrauch über einen Gebäudezähler, getrennt vom individuellen Haushaltsstrom der einzelnen Wohnungen. Er ist damit klar von den Mietverträgen einzelner Mieter abgegrenzt.

Wie hoch ist der Verbrauch?

Als Richtwert gelten rund 250 bis 335 kWh pro Wohneinheit und Jahr (etwa 3 bis 5 kWh je Quadratmeter Wohnfläche). Für ein typisches Objekt im professionell verwalteten Bestand (ab 7, im Schnitt rund 12 Wohnungen) ergeben sich daraus hochgerechnet rund 2.900 bis 3.900 kWh pro Jahr; größere Objekte mit Aufzug und Tiefgarage liegen deutlich höher. Die tatsächliche Höhe hängt stark von der Ausstattung ab: Gebäude ohne Aufzug liegen deutlich darunter, Objekte mit Aufzug und Tiefgarage darüber. Der belastbare Wert ergibt sich immer aus der Jahresrechnung, nicht aus dem Energieausweis.

Wer schließt den Vertrag und wie läuft die Umlage?

Den Liefervertrag für Allgemeinstrom schließt in der Regel die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Verwaltung. Er lässt sich in einem Rahmenvertrag mit anderen Lieferstellen bündeln. Die Kosten sind in der Regel umlagefähig (§ 2 Nr. 11 BetrKV) und werden über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Auf Wunsch ist eine Öko-Variante mit 100 Prozent erneuerbarem Strom verfügbar.

Häufige Fragen

Ist Allgemeinstrom umlagefähig?

In der Regel ja. Allgemeinstrom für Gemeinschaftsbereiche zählt zu den Betriebskosten und wird über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt.

Wie hoch ist der Allgemeinstromverbrauch?

Als Richtwert gelten rund 250 bis 335 kWh pro Wohneinheit und Jahr (Bremer Energie Institut); für ein ganzes Gebäude entsprechend hochzurechnen. Ohne Aufzug liegt der Verbrauch deutlich darunter, mit Aufzug und Tiefgarage darüber. Maßgeblich bleibt die Jahresrechnung.

Lässt sich Allgemeinstrom auf Öko umstellen?

Ja, eine Öko-Variante mit 100 Prozent erneuerbarem Strom ist optional. Für die Mieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Quelle: Allgemeinstrom-Richtwert nach Bremer Energie Institut, „Allgemeinstrom in Wohngebäuden" (2009): 250 bis 335 kWh je Wohneinheit und Jahr bzw. 3 bis 5 kWh/m².

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