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Sondervertrag oder Grundversorgung? Strom und Gas im Bestand richtig einordnen

Wer nichts verhandelt, landet automatisch in der Grundversorgung. Bei größeren Mengen ist der frei verhandelte Sondervertrag im Bestand meist die bessere Wahl.

Auf einen Blick

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standard: Wer nichts verhandelt, landet automatisch darin, der Preis ist reguliert. Ein Sondervertrag wird frei verhandelt und ist bei größeren Mengen meist die bessere Wahl. Allgemeinstrom erreicht je nach Gebäudegröße - hochgerechnet aus rund 250 bis 335 kWh je Wohneinheit - schnell die Größenordnung, ab der ein Sondervertrag interessant wird. Gewerbeeinheiten werden wegen ihrer anderen Tarifstruktur separat bewertet. Im Rahmenvertrag werden Sonderverträge portfolio-basiert verhandelt.

Was unterscheidet Sondervertrag und Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist der gesetzlich definierte Auffangtarif (§ 36 EnWG): Sie greift automatisch, wenn niemand aktiv einen Vertrag aushandelt, und ihr Preis ist reguliert. Ein Sondervertrag dagegen entsteht durch freie Verhandlung. Damit liegt der Hebel auf der Hand - wer aktiv wird, kann die Konditionen mitgestalten, statt sie passiv hinzunehmen.

Grundversorgung vs. Sondervertrag

MerkmalGrundversorgungSondervertrag
Zustandekommenautomatisch, ohne Verhandlungfrei verhandelt
Preisbildungreguliert, gesetzlicher Standardverhandelt nach Menge und Profil
Eignungkleine Mengen, Übergangslösunggrößere Mengen im Bestand

Ab welcher Menge lohnt sich ein Sondervertrag?

Allgemeinstrom summiert sich je Gebäude: Bei rund 250 bis 335 kWh je Wohneinheit kommt ein typisches Objekt im professionell verwalteten Bestand (im Schnitt rund 12 Wohnungen) auf etwa 2.900 bis 3.900 kWh pro Jahr - eine Größenordnung, in der ein Sondervertrag gegenüber der Grundversorgung interessant wird. Gewerbeeinheiten folgen einer anderen Tarifstruktur und werden deshalb separat bewertet. Entscheidend ist nicht ein einzelner Zähler, sondern die Summe über den Bestand - und genau hier entfaltet ein gebündelter Ansatz seine Wirkung.

Warum sollte der Bestand selten in der Grundversorgung bleiben?

In der Grundversorgung bleibt der Bestand passiv: viele Einzelgebäude im regulierten Auffangtarif, ohne gestaltete Konditionen. Im gebündelten Rahmenvertrag werden Sonderverträge stattdessen portfolio-basiert verhandelt und verwaltet. CLEOenergy ist dabei kein Versorger, sondern vermittelt als Makler die passenden Verträge - mit einer portfolio-basierten, vor Vertragsschluss individuell bezifferten Provision.

Häufige Fragen

Bin ich automatisch in der Grundversorgung?

Ja, wenn für einen Zählpunkt kein eigener Vertrag verhandelt wurde, greift die Grundversorgung als gesetzlicher Standard. Sie ist preislich reguliert, aber selten die beste Wahl für größere Mengen.

Gilt die Allgemeinstrom-Größenordnung auch für Gewerbe?

Nein. Der Richtwert von rund 250 bis 335 kWh je Wohneinheit und Jahr (hochgerechnet auf das Gebäude) bezieht sich auf den Allgemeinstrom. Gewerbeeinheiten haben eine andere Tarifstruktur und werden separat bewertet.

Muss ich für jeden Sondervertrag einzeln verhandeln?

Nein. Im gebündelten Rahmenvertrag werden Sonderverträge portfolio-basiert verhandelt und verwaltet, statt viele Einzelgebäude getrennt in der passiven Grundversorgung zu lassen.

Raus aus der passiven Grundversorgung

Prüfen Sie, welche portfolio-basierte, vor Vertragsschluss individuell bezifferte Provision für Ihren Bestand realistisch ist.

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