PV-Mieterstromgesetz und PV-Mieterstromzuschlag: Förderung, Pflichten, Grenzen
Das PV-Mieterstromgesetz schafft einen Förderrahmen für PV-Strom, der direkt an Mieter geliefert wird. Mit der Förderung sind allerdings klare Pflichten verbunden.
Das PV-Mieterstromgesetz fördert über den PV-Mieterstromzuschlag PV-Strom, der direkt an Mieter im Gebäude geliefert wird; der Zuschlag liegt im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je kWh. Voraussetzung ist eine PV-Anlage am oder im Gebäude und die Direktlieferung an Mieter. Im Gegenzug bestehen Pflichten, etwa zur Vollversorgung und zu einem Tarif unterhalb des Grundversorgerniveaus. Eine Alternative ohne diese Pflichten ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).
Was regelt das PV-Mieterstromgesetz?
Das PV-Mieterstromgesetz schafft mit dem PV-Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG 2023) einen Förderrahmen für Solarstrom, der innerhalb eines Gebäudes erzeugt und direkt an die dort wohnenden Mieter geliefert wird. Gefördert wird damit ein Modell, bei dem der PV-Strom nicht in das öffentliche Netz eingespeist, sondern unmittelbar vor Ort verbraucht wird. Der Zuschlag bewegt sich im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je kWh.
Welche Voraussetzungen und Pflichten gelten?
Voraussetzung ist unter anderem eine PV-Anlage am oder im Gebäude sowie die Direktlieferung an die Mieter. Mit der Förderung sind Pflichten verbunden: Teilnehmende Mieter sind vollständig zu versorgen, und der angebotene Tarif muss unterhalb des Grundversorgerniveaus liegen - das ist eine gesetzliche Regel, kein Werbeversprechen.
PV-Mieterstromgesetz im Überblick
| Förderung | PV-Mieterstromzuschlag, niedriger einstelliger Cent-Bereich je kWh |
| Voraussetzung | PV-Anlage am/im Gebäude, Direktlieferung an Mieter |
| Pflicht | Vollversorgung teilnehmender Mieter |
| Tarif | unterhalb des Grundversorgerniveaus (gesetzliche Regel) |
| Alternative | gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) |
Was unterscheidet die GGV vom PV-Mieterstrommodell?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG) wurde mit dem Solarpaket I eingeführt und stellt eine Alternative dar, bei der die für das PV-Mieterstrommodell typischen Pflichten - etwa die Vollversorgung und der vorgeschriebene Tarif - in dieser Form nicht greifen. Sie senkt die regulatorischen Anforderungen der direkten Vor-Ort-Versorgung, ohne den klassischen PV-Mieterstromzuschlag in Anspruch zu nehmen. Welches Modell passt, hängt von Anlage, Gebäude und Bewirtschaftungszielen ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der PV-Mieterstromzuschlag?
Er liegt im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je gelieferter Kilowattstunde und richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.
Muss der PV-Mieterstromtarif unter dem Grundversorgerniveau liegen?
Ja. Das ist eine gesetzliche Voraussetzung des PV-Mieterstrommodells und Bedingung für die Förderung.
Was ist die GGV?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine seit dem Solarpaket I bestehende Alternative ohne die klassischen PV-Mieterstrompflichten.
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