Mieterstromgesetz und Mieterstromzuschlag: Förderung, Pflichten, Grenzen
Das Mieterstromgesetz schafft einen Förderrahmen für PV-Strom, der direkt an Mieter geliefert wird. Mit der Förderung sind allerdings klare Pflichten verbunden.
Das Mieterstromgesetz fördert über den Mieterstromzuschlag PV-Strom, der direkt an Mieter im Gebäude geliefert wird; der Zuschlag liegt im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je kWh. Voraussetzung ist eine PV-Anlage am oder im Gebäude und die Direktlieferung an Mieter. Im Gegenzug bestehen Pflichten, etwa zur Vollversorgung und zu einem Tarif unterhalb des Grundversorgerniveaus. Eine Alternative ohne diese Pflichten ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).
Was regelt das Mieterstromgesetz?
Das Mieterstromgesetz schafft mit dem Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG 2023) einen Förderrahmen für Solarstrom, der innerhalb eines Gebäudes erzeugt und direkt an die dort wohnenden Mieter geliefert wird. Gefördert wird damit ein Modell, bei dem der PV-Strom nicht in das öffentliche Netz eingespeist, sondern unmittelbar vor Ort verbraucht wird. Der Zuschlag bewegt sich im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je kWh.
Welche Voraussetzungen und Pflichten gelten?
Voraussetzung ist unter anderem eine PV-Anlage am oder im Gebäude sowie die Direktlieferung an die Mieter. Mit der Förderung sind Pflichten verbunden: Teilnehmende Mieter sind vollständig zu versorgen, und der angebotene Tarif muss unterhalb des Grundversorgerniveaus liegen - hier ist der Begriff "günstiger" als gesetzliche Regel zu verstehen, nicht als Werbeversprechen.
Mieterstromgesetz im Überblick
| Förderung | Mieterstromzuschlag, niedriger einstelliger Cent-Bereich je kWh |
| Voraussetzung | PV-Anlage am/im Gebäude, Direktlieferung an Mieter |
| Pflicht | Vollversorgung teilnehmender Mieter |
| Tarif | unterhalb des Grundversorgerniveaus (gesetzliche Regel) |
| Alternative | gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) |
Was unterscheidet die GGV vom Mieterstrommodell?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG) wurde mit dem Solarpaket I eingeführt und stellt eine Alternative dar, bei der die für das Mieterstrommodell typischen Pflichten - etwa die Vollversorgung und der vorgeschriebene Tarif - in dieser Form nicht greifen. Sie senkt den regulatorischen Aufwand der direkten Vor-Ort-Versorgung, ohne den klassischen Mieterstromzuschlag in Anspruch zu nehmen. Welches Modell passt, hängt von Anlage, Gebäude und Bewirtschaftungszielen ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?
Er liegt im niedrigen einstelligen Cent-Bereich je gelieferter Kilowattstunde und richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.
Muss der Mieterstromtarif unter dem Grundversorgerniveau liegen?
Ja. Das ist eine gesetzliche Voraussetzung des Mieterstrommodells und Bedingung für die Förderung.
Was ist die GGV?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist eine seit dem Solarpaket I bestehende Alternative ohne die klassischen Mieterstrompflichten.
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