Submetering / Unterzählung im Mehrfamilienhaus
Submetering bezeichnet die wohnungsscharfe Untererfassung hinter dem Hauptzähler. Sie ist nötig, sobald verbrauchsabhängig abgerechnet oder Tarife an einzelne Mieter vermittelt werden - für reinen Allgemeinstrom genügt dagegen der Gebäudezähler.
Submetering ist die wohnungsscharfe Untererfassung hinter dem Hauptzähler. Sie ist erforderlich, wenn verbrauchsabhängig abgerechnet oder Tarife an Mieter vermittelt werden sollen - rechtlicher Rahmen sind unter anderem die HeizkostenV und die BetrKV. Für reinen Allgemeinstrom genügt der Gebäudezähler. Submetering ist eng mit dem Messkonzept des Gebäudes verbunden.
Was ist Submetering?
Submetering, auch Unterzählung genannt, bezeichnet die wohnungsscharfe Erfassung von Verbräuchen hinter dem Hauptzähler. Jede Einheit erhält dabei einen eigenen Unterzähler, sodass sich Verbräuche einzeln den Wohnungen zuordnen lassen. Der Hauptzähler misst weiterhin den Gesamtbezug des Gebäudes; die Unterzähler schlüsseln diesen Bezug auf die einzelnen Einheiten auf.
Damit ist Submetering die technische Voraussetzung dafür, individuelle Verbräuche zu kennen - und nicht nur einen Gebäudewert, der pauschal verteilt würde.
Wofür ist Unterzählung nötig?
Unterzählung ist erforderlich, wenn verbrauchsabhängig abgerechnet werden soll oder wenn Tarife an einzelne Mieter vermittelt werden. Nur mit wohnungsscharfen Werten lassen sich Verbräuche sauber den Einheiten zuordnen. Rechtlich verlangt etwa die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten, und die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten umlagefähig sind - beides setzt eine belastbare, einzelfallgenaue Verbrauchserfassung voraus.
Wann genügt der Gebäudezähler?
Für reinen Allgemeinstrom - etwa Treppenhausbeleuchtung, Aufzug oder andere gemeinschaftliche Verbraucher - genügt der Gebäudezähler. Eine wohnungsscharfe Untererfassung ist hier nicht nötig, weil keine Zuordnung zu einzelnen Einheiten erfolgt: Allgemeinstrom wird ohnehin über die Betriebskosten auf alle umgelegt. Erst wenn Verbräuche individuell abgerechnet oder Tarife je Einheit vermittelt werden sollen, kommt die Unterzählung ins Spiel.
Wann Unterzähler, wann Gebäudezähler?
| Anwendungsfall | Erfassungsebene |
|---|---|
| Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug) | Gebäudezähler genügt |
| verbrauchsabhängige Abrechnung je Wohnung | Unterzähler nötig |
| Tarif-Vermittlung an einzelne Mieter | Unterzähler nötig |
Welcher Bezug besteht zu CLEOenergy?
CLEOenergy ist kein Versorger und kein Messstellenbetreiber - die Zähler und das Messkonzept verantworten Eigentümer, Verwaltung und der zuständige Messstellenbetreiber. Der Bezug zu CLEOenergy liegt in der Datenebene: Wo wohnungsscharf gemessen wird, liefert das Submetering objektscharfe Verbrauchsdaten, die CLEOenergy als Grundlage für die gebündelte Beschaffung und für das Reporting nutzen kann. Geht es hingegen nur um Allgemeinstrom auf Gebäudeebene, genügt der Gebäudezähler - auch hier bündelt CLEOenergy den Bedarf des Portfolios und vermittelt ihn an einen passenden Versorger. Welche Erfassungsebene nötig ist, hängt am Messkonzept des jeweiligen Gebäudes.
Häufige Fragen
Brauche ich für Allgemeinstrom Unterzähler?
Nein. Für reinen Allgemeinstrom reicht der Gebäudezähler aus. Unterzähler werden erst nötig, wenn Verbräuche wohnungsscharf abgerechnet oder Tarife an Mieter vermittelt werden sollen.
Welche Vorschriften verlangen wohnungsscharfe Erfassung?
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist unter anderem in der HeizkostenV verankert; die BetrKV regelt die Umlagefähigkeit von Betriebskosten. Beides setzt eine einzelfallgenaue Erfassung voraus, die ohne Unterzähler nicht möglich ist.
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