Das 10-Stufenmodell des CO2KostAufG: Schwellen, Anteile, Berechnung
Das Stufenmodell ordnet jedes Gebäude nach seinem CO2-Ausstoß einer von zehn Stufen zu - und legt damit den Vermieteranteil an den CO2-Kosten fest.
Das Zehn-Stufenmodell des CO2KostAufG ordnet Wohngebäude nach ihrem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr einer von zehn Stufen zu. Stufe 1 unter 12 kg CO2/m²a bedeutet 0 Prozent Vermieteranteil, Stufe 10 ab 52 kg CO2/m²a bedeutet 95 Prozent. Die Stufe bestimmen Sie in fünf Schritten - vom Brennstoffverbrauch über die Emissionen je Quadratmeter bis zur Kostenaufteilung. Nichtwohngebäude folgen bis Ende 2025 einer hälftigen Pauschale.
Wie funktioniert das Stufenmodell?
Das Stufenmodell ordnet jedes Wohngebäude nach seinem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr einer von zehn Stufen zu (§ 5 i. V. m. Anlage CO2KostAufG; die Schwellenwerte stehen in der Anlage zu §§ 5-7). Je höher die Emissionen, desto höher der Anteil, den der Vermieter trägt. Damit setzt das Gesetz einen Anreiz: Effiziente Gebäude entlasten den Vermieter, emissionsintensive belasten ihn stärker.
Beispielstufen (Vermieteranteil)
| Stufe 1 (unter 12 kg CO2/m²a) | Vermieter 0 % / Mieter 100 % |
| Stufe 6 (mittlerer Bereich) | Vermieter 50 % / Mieter 50 % |
| Stufe 10 (ab 52 kg CO2/m²a) | Vermieter 95 % / Mieter 5 % |
Wie bestimme ich die Stufe meines Gebäudes?
In fünf Schritten kommen Sie von der Jahresrechnung zur fertigen Kostenaufteilung:
- Brennstoffverbrauch ermitteln aus der Jahresrechnung, nicht aus dem Energieausweis.
- CO2-Emissionen berechnen über den amtlichen Emissionsfaktor, bei Erdgas 0,201 kg/kWh.
- Emissionen je Quadratmeter der Wohnfläche ermitteln.
- Stufe ablesen anhand der Schwellenwerte des Modells.
- Kosten aufteilen mit dem geltenden CO2-Preis nach Vermieter- und Mieteranteil.
Ein interaktiver Rechner, der diese Schritte automatisiert, ist in Planung.
Was gilt für Nichtwohngebäude?
Für Nichtwohngebäude gilt bis Ende 2025 eine pauschale, hälftige Aufteilung. Ab 2026 greift auch hier ein eigenes Stufenmodell, das den Vermieteranteil emissionsabhängig staffelt (§ 8 CO2KostAufG).
Häufige Fragen
Wie viele Stufen hat das Modell?
Zehn. Stufe 1 unter 12 kg CO2/m²a bedeutet 0 Prozent Vermieteranteil, Stufe 10 ab 52 kg CO2/m²a bedeutet 95 Prozent Vermieteranteil und 5 Prozent für den Mieter.
Welcher Emissionsfaktor gilt für Erdgas?
Für Erdgas wird ein Faktor von 0,201 kg CO2 pro Kilowattstunde angesetzt (amtlicher Wert nach EBeV 2030, Anlage 2). Aus dem Verbrauch ergeben sich so die Gesamtemissionen.
Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbeobjekte?
Für Nichtwohngebäude gilt bis Ende 2025 eine hälftige Pauschale. Ein eigenes Stufenmodell für diese Gebäude greift ab 2026.
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