GEG / Heizungsgesetz 2026: was Vermieter zur Energiebeschaffung wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz koppelt neue Heizungen an erneuerbare Anteile und an die kommunale Wärmeplanung. Für die Beschaffung im Bestand sind vor allem Öko-Heizgas und Wärmepumpenstrom relevant.
Das GEG verlangt bei neuen Heizungen einen Anteil von 65% erneuerbarer Energie und verzahnt diese Vorgabe mit der kommunalen Wärmeplanung. Großstädte über 100.000 Einwohner planen bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 - erst danach greifen strengere Vorgaben vielerorts voll. Für die Beschaffung zählen Öko-Heizgas und Wärmepumpenstrom, der Emissionen in den Stromeinkauf verschiebt. Beide Pfade lassen sich im Rahmenvertrag abbilden; der Mietertarif bleibt unberührt.
Was ändert sich 2026 am Heizungsgesetz?
Im Kern verbindet das GEG zwei Stränge: die 65%-Vorgabe für erneuerbare Anteile bei neuen Heizungen (§ 71 GEG, seit 1.1.2024) und die kommunale Wärmeplanung, die in einem eigenen Gesetz, dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), geregelt ist. Erst wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat, greifen vielerorts die strengeren Vorgaben in voller Breite. Für Bestandshalter heißt das: Der Zeitplan hängt stark vom Standort ab. Wir geben hier den sachlichen Stand wieder und keine Garantien zur künftigen Gesetzeslage.
Fristen kommunale Wärmeplanung
| Kommune | Frist Wärmeplanung |
|---|---|
| Großstädte (über 100.000 Einwohner) | bis Mitte 2026 |
| Kleinere Kommunen | bis Mitte 2028 |
Wie betrifft das die Energiebeschaffung im Bestand?
Zwei Beschaffungspfade rücken in den Fokus. Öko-Heizgas kann relevant werden, wenn künftig Beimischungspflichten greifen, und spielt über das CO2KostAufG bereits heute in den Vermieteranteil hinein. Wärmepumpenstrom verschiebt Emissionen aus dem direkten Verbrennen vor Ort in den Stromeinkauf - aus Scope 1 wird damit ein Thema des Strombezugs. Beide Pfade lassen sich im gebündelten Rahmenvertrag abbilden, ohne dass jedes Objekt einzeln neu verhandelt wird.
Was bedeutet das für Mieter und Tarife?
Die Beschaffung betrifft die Vermieterseite - Allgemeinstrom, Heizgas, Wärmepumpenstrom. Der Mietertarif bleibt davon unberührt und liegt weiterhin auf Grundversorger-Niveau. Ein Wechsel auf Öko-Heizgas oder Wärmepumpenstrom kann die Umweltbilanz des Gebäudes senken; ob und in welchem Maß, hängt vom konkreten Objekt ab. CLEOenergy ist kein Versorger, sondern vermittelt als Makler die passenden Rahmenverträge.
Häufige Fragen
Muss ich wegen des GEG sofort meine Heizungen tauschen?
Nein. Die 65%-Vorgabe greift bei neuen Heizungen und ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Den genauen Zeitplan bestimmt Ihr Standort. Wir bilden die Beschaffungsseite ab, nicht die Anlagentechnik.
Wird Öko-Heizgas durch das GEG Pflicht?
Öko-Heizgas kann bei künftigen Beimischungspflichten und über das CO2KostAufG an Bedeutung gewinnen. Eine pauschale Pflicht lässt sich daraus nicht ableiten - die Gesetzeslage entwickelt sich weiter.
Ändert Wärmepumpenstrom etwas am Mietertarif?
Nein. Wärmepumpenstrom betrifft den Vermieter-Stromeinkauf. Der Mietertarif bleibt unberührt und auf Grundversorger-Niveau.
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