Eine Vollmacht. Wiederkehrende Provision. Null Risiko.

Energievollmacht / Maklervollmacht für Energie

Mit einer Maklervollmacht beauftragen Eigentümer, WEG oder Hausverwaltung CLEOenergy, für die übergebenen Objekte den Versorgerwechsel zu übernehmen - welche Objekte das sind, entscheiden Sie.

Auf einen Blick

Die Maklervollmacht berechtigt CLEOenergy, die übergebenen Objekte am Energiemarkt anzusprechen und den Versorgerwechsel abzuwickeln - ohne dass jeder Wechsel einzeln freigegeben werden muss. Sie wirkt ausschließlich für die Objekte, die Eigentümer, WEG oder Hausverwaltung übergeben; dort bleibt die Entscheidung. DSGVO-konform und widerrufbar (Frist je nach Tarif). Pro Objekt genügen zwei Dokumente: die Vollmacht und die letzte Jahresrechnung.

Was erlaubt die Maklervollmacht für Energie?

Die Maklervollmacht erlaubt CLEOenergy, im Namen des Eigentümers oder der WEG Daten beim aktuellen Versorger einzuholen und den Wechselprozess vorzubereiten und abzuwickeln. Konkret heißt das: Verbrauchsdaten anfordern, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen klären sowie die Kommunikation mit Versorgern führen. Es handelt sich um eine reine Vermittlungsvollmacht - CLEOenergy ist kein Versorger, sondern vermittelt Ihr Portfolio an einen passenden Anbieter. Die Vollmacht schafft also die rechtliche Grundlage, damit die Vorbereitung überhaupt stattfinden kann, ohne dass Sie jeden einzelnen Schritt selbst koordinieren müssen.

Bleibt die Entscheidung bei mir?

Ja - über den Umfang. Eigentümer, WEG oder Hausverwaltung bestimmen, welche Objekte sie an CLEOenergy übergeben; die Vollmacht wirkt ausschließlich für genau diese Objekte und für kein anderes. Mit der Übergabe eines Objekts ist CLEOenergy zugleich beauftragt, dafür den Versorger zu wechseln - ein gesonderter Freigabeschritt für jeden einzelnen Wechsel ist dann nicht erforderlich. Ihre Steuerung liegt also im Umfang der übergebenen Objekte und im Widerruf der Vollmacht.

Welche Dokumente werden benötigt?

Pro Objekt brauchen wir genau zwei Dokumente: die unterschriebene Maklervollmacht und die letzte Jahresrechnung. Die Vollmacht legitimiert die Anfrage beim Versorger, die Jahresrechnung liefert die belastbaren Verbrauchs- und Vertragsdaten, auf deren Basis das Objekt eingeordnet wird. Mehr ist für den Start nicht nötig. Die Datenverarbeitung erfolgt DSGVO-konform; personenbezogene und objektbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden für die Vermittlung verwendet und auf Grundlage Ihrer Einwilligung beziehungsweise des Vermittlungsverhältnisses verarbeitet.

Maklervollmacht im Überblick

AspektRegelung
Art der Vollmachtreine Vermittlungsvollmacht (kein Versorger)
Geltungsbereichnur die übergebenen Objekte, kein anderes
Einzelfreigabe je Wechselnicht nötig - der Auftrag liegt in der Übergabe
EntscheiderEigentümer, WEG oder Hausverwaltung
Widerrufmöglich; frühester Zeitpunkt je nach Tarif (Festpreis-Laufzeit bzw. Monatsende)
Dokumente pro ObjektVollmacht + letzte Jahresrechnung
DatenschutzDSGVO-konform, zweckgebunden

Wie nutzt CLEOenergy die Energievollmacht?

Für Verwaltung, Eigentümer und WEG bedeutet die Vollmacht vor allem Entlastung: CLEOenergy übernimmt die Marktansprache und den Wechselprozess für die übergebenen Objekte, während die Entscheidung über den Umfang bei Ihnen bleibt. CLEOenergy bündelt Ihre Objekte und vermittelt sie an einen passenden Versorger. Eine etwaige Provision wird an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG gezahlt, immer bezogen auf das gesamte Portfolio; ihre Höhe richtet sich nach der Größe des Portfolios und weiteren Faktoren. So entsteht ein klarer, nachvollziehbarer Rahmen - mit minimalem Dokumentenaufwand auf Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja. Der Widerruf stoppt künftige Wechsel für Ihre Objekte. Der früheste wirksame Zeitpunkt hängt vom Tarif ab: Wurde für ein Objekt ein Festpreistarif mit fester Laufzeit abgeschlossen, gilt das Laufzeitende als frühester Zeitpunkt; sonst typischerweise das laufende Monatsende, sofern dieses noch mindestens zwei Kalenderwochen entfernt ist.

Wechselt CLEOenergy ohne meine Einzelfreigabe?

Für die übergebenen Objekte ja - die Beauftragung liegt bereits in der Übergabe samt Vollmacht, ein separater Freigabeschritt je Wechsel entfällt. CLEOenergy wechselt dabei ausschließlich die Objekte, die Sie übergeben haben, nie andere. Steuern können Sie über den Umfang der Übergabe und über den Widerruf.

Ist CLEOenergy mit der Vollmacht mein Energieversorger?

Nein. CLEOenergy ist kein Versorger, sondern vermittelt als Energiemakler. Die Vollmacht ist eine Vermittlungsvollmacht und legitimiert die Marktansprache, nicht die Belieferung.

Vollmacht erteilen, Aufwand abgeben

Zwei Dokumente genügen - den Rest übernimmt CLEOenergy. Schätzen Sie vorab Ihr Portfolio-Potenzial.

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