Eine Vollmacht. Wiederkehrende Provision. Null Risiko.

Wiederkehrende Energie-Provision für Hausverwaltungen: Höhe, Auszahlung, Zulässigkeit

Die Energievermittlung für den MFH-Bestand erschließt eine wiederkehrende Einnahmequelle - für die Verwaltung und/oder den Eigentümer bzw. die WEG, ohne dass Mieter mehr zahlen. Hier steht, wie die Provision berechnet, ausgezahlt und transparent gehalten wird.

Auf einen Blick

Für die vermittelte Energiebeschaffung entsteht eine wiederkehrende, portfolio-basierte Provision - Empfänger ist die Verwaltung und/oder der Eigentümer bzw. die WEG. Sie liegt nie auf einzelnen Objekten oder Verbräuchen, sondern immer auf dem gesamten Portfolio, und richtet sich nach dessen Größe und weiteren Faktoren. Beziffert wird sie vor Vertragsschluss individuell; die Auszahlung erfolgt monatlich als Abschlag mit Jahresabgleich. Rechtlich eine zulässige Maklervermittlung; Mieter zahlen weiterhin Grundversorger-Niveau. Wirtschaftlich wird es ab etwa drei MFH beziehungsweise 20 Wohneinheiten.

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe hängt vom Portfolio ab und wird vor Vertragsschluss individuell beziffert. Die folgenden Richtwerte zeigen die Größenordnung der wiederkehrenden Jahresvergütung. Maßgeblich ist, dass die Marge auf Heizgas und Allgemeinstrom heute meist beim Grundversorger liegt - genau dort setzt die Vermittlung an.

Richtwerte Provision pro Jahr (wiederkehrend)

200 WEbis zu EUR 8.000
500 WEbis zu EUR 20.000
800 WEbis zu EUR 31.000
1.200 WEbis zu EUR 47.000
2.000 WEbis zu EUR 78.000

Wie wird die Provision berechnet und ausgezahlt?

Die Provision liegt immer auf dem gesamten Portfolio, nie auf einzelnen Objekten oder Verbräuchen. Ihre Höhe richtet sich nach der Portfoliogröße und weiteren Faktoren (u. a. Energiemix und Verbrauchsstruktur, Region, Vertragslaufzeit und Marktlage) und wird vor Vertragsschluss individuell beziffert; Per-kWh-Sätze werden nicht genannt. Die Auszahlung läuft monatlich als Abschlag, die erste Zahlung erfolgt im ersten Monat nach dem Versorger-Wechsel des jeweiligen Objekts. Zum Jahresende erfolgt ein Abgleich; schrumpft das Portfolio, wird entsprechend verrechnet.

Warum ist die Provision zulässig?

Es handelt sich um eine Vermittlung auf Maklerbasis - eine etablierte und zulässige Konstruktion. CLEOenergy ist dabei kein Energieversorger, sondern Vermittler. Empfohlen wird Transparenz gegenüber Eigentümern beziehungsweise dem Beirat; eine Muster-Kommunikation stellt CLEOenergy auf Anfrage bereit. So bleibt die Vergütung für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Zahlen Mieter die Provision?

Nein. Mieter zahlen weiterhin Grundversorger-Niveau, es entstehen keine Mehrkosten. Die Provision speist sich aus der Marge der Beschaffung, nicht aus einem Aufschlag für Mieter.

Ab wann lohnt sich die Vermittlung?

Wirtschaftlich wird es ab etwa drei MFH beziehungsweise 20 Wohneinheiten. Je größer und einheitlicher das Portfolio, desto belastbarer die Konditionen und die wiederkehrende Provision.

Was passiert, wenn das Portfolio kleiner wird?

Die Provision wird monatlich als Abschlag gezahlt und zum Jahresende abgeglichen. Schrumpft das Portfolio, wird die Differenz verrechnet.

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