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Fernwärme im Bestand: Preisgleitklauseln prüfen

Fernwärme ist anders als Strom und Gas meist ein Anschlussmonopol - ein freier Versorgerwechsel scheidet aus. Umso wichtiger ist es, die Preisgleitklauseln des Vertrags zu prüfen und zu wissen, wo die Beschaffung im Bestand überhaupt noch Spielraum hat.

Auf einen Blick

Fernwärme ist meist ein Anschlussmonopol nach AVBFernwärmeV; die Preise folgen Preisgleitklauseln, die sich prüfen und im Einzelfall beanstanden lassen. Durch die kommunale Wärmeplanung wachsen Pflichtanschlussgebiete. Ein freier Versorgerwechsel ist beim Fernwärmebezug daher meist nicht möglich. CLEOenergy vermittelt keine Fernwärme, sondern bündelt die wechselbaren Energiearten des Bestands - etwa Allgemeinstrom und Heizgas - dort, wo die Beschaffung noch Spielraum hat.

Warum ist Fernwärme oft ein Monopol?

Fernwärme ist in der Regel an ein leitungsgebundenes Anschlussmonopol gebunden und unterliegt der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, bezieht die Wärme vom örtlichen Netzbetreiber; ein freier Versorgerwechsel wie bei Strom oder Gas ist beim Fernwärmebezug daher meist nicht möglich. Das macht die Vertragsbedingungen, insbesondere die Preisbildung, umso wichtiger.

Wie funktionieren Preisgleitklauseln?

Fernwärmepreise folgen vertraglichen Preisgleitklauseln, die die Preisentwicklung an Indizes koppeln - typischerweise an Brennstoff- und Lohnkostenindizes. Die AVBFernwärmeV verlangt, dass diese Klauseln die Kostenentwicklung sachgerecht und für den Kunden nachvollziehbar abbilden (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV). Genau hier lohnt der Blick: Klauseln lassen sich prüfen und im Einzelfall beanstanden, wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen.

Fernwärme im Vergleich zu Strom und Gas

MerkmalFernwärmeStrom / Gas
Marktzugangi. d. R. Anschlussmonopolfreier Wettbewerb
RechtsrahmenAVBFernwärmeVEnWG, GasGVV/StromGVV
Versorgerwechselmeist nicht möglichmöglich
PreisbildungPreisgleitklauseln (prüfbar)Markttarif / Sondervertrag

Was bewirkt die kommunale Wärmeplanung?

Durch die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wachsen Pflichtanschlussgebiete für Fernwärme. In ausgewiesenen Gebieten kann ein Anschluss- und Benutzungszwang gelten, der den Bezug von Fernwärme vorgibt. Wo (noch) kein Anschlusszwang besteht, kann die Beschaffung anderer Energieträger Spielraum behalten - etwa bei Heizgas oder Heizstrom für Wärmepumpen.

Was kann CLEOenergy bei Fernwärme leisten?

CLEOenergy ist kein Versorger und vermittelt keine Fernwärme - im Monopol gibt es dafür keinen Markt. CLEOenergy konzentriert sich auf die wechselbaren Energiearten des Bestands: Allgemeinstrom, Heizgas und Heizstrom werden gebündelt an einen passenden Versorger vermittelt. Wo also kein Fernwärme-Anschlusszwang besteht, lässt sich die Beschaffung aktiv gestalten. Die Provision aus dieser Vermittlung fließt an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG, stets bezogen auf das Gesamt-Portfolio. Die Prüfung von Fernwärme-Preisgleitklauseln selbst ist eine vertragsrechtliche Frage und nicht Teil dieser Vermittlung.

Häufige Fragen

Kann ich Fernwärme-Preisgleitklauseln beanstanden?

Ja. Preisgleitklauseln in Fernwärmeverträgen lassen sich prüfen und im Einzelfall beanstanden, wenn sie den Anforderungen der AVBFernwärmeV nicht genügen, etwa weil sie die Kostenentwicklung nicht sachgerecht abbilden.

Kann ich bei Fernwärme den Versorger wechseln?

Meist nicht. Fernwärme ist in der Regel ein leitungsgebundenes Anschlussmonopol; ein freier Versorgerwechsel wie bei Strom oder Gas ist daher üblicherweise ausgeschlossen.

Vermittelt CLEOenergy auch Fernwärme?

Nein. Im Monopol gibt es dafür keinen Markt. CLEOenergy vermittelt die wechselbaren Energiearten - Allgemeinstrom, Heizgas und Heizstrom - gebündelt an einen passenden Versorger.

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Lassen Sie einordnen, welche Provision die gebündelte Beschaffung von Strom und Gas erreichen kann - dort, wo kein Fernwärme-Anschlusszwang besteht.

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