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Wärmecontracting im MFH nach §556c BGB

Wird im Mehrfamilienhaus auf gewerbliche Wärmelieferung umgestellt, setzt §556c BGB enge Grenzen: Die Umstellung muss für den Mieter kostenneutral sein. Welche Rolle dabei die Beschaffung der Energie spielt, wird oft unterschätzt.

Auf einen Blick

Wird im MFH auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) umgestellt, gilt §556c BGB mit dem Kostenneutralitätsprinzip: Die Umstellung darf den Mieter nicht teurer stellen als die bisherige Eigenversorgung. Neben der Kostenneutralität sind formale Voraussetzungen zu erfüllen, damit sich die Wärmelieferungskosten umlegen lassen. Da die Beschaffung der Energie unmittelbar auf diese Kosten wirkt, ist sie für die kostenneutrale Umstellung zentral. CLEOenergy vermittelt das gebündelte Energieportfolio an einen passenden Versorger.

Was bedeutet das Kostenneutralitätsprinzip?

§556c BGB schreibt vor, dass die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung den Mieter nicht teurer stellen darf als die bisherige Eigenversorgung mit Wärme. Die Kostenneutralität ist damit die zentrale Bedingung der Umstellung: Maßstab ist, was der Mieter unter der bisherigen Versorgung getragen hätte. Werden die Wärmelieferungskosten höher, fehlt die Grundlage, sie in dieser Höhe auf den Mieter umzulegen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Umstellung?

Neben der Kostenneutralität sind die formalen Anforderungen des §556c BGB und der zugehörigen Wärmelieferverordnung zu beachten - dazu zählen insbesondere die Ankündigung der Umstellung gegenüber den Mietern und die Einhaltung der vorgesehenen Modalitäten. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Umstellung kostenneutral bleibt, lassen sich die Wärmelieferungskosten ordnungsgemäß als Betriebskosten umlegen.

  1. Ausgangslage prüfen. Bisherige Eigenversorgung und deren Kosten als Maßstab der Kostenneutralität erfassen.
  2. Beschaffung gestalten. Den Energieträger für die Wärmelieferung gebündelt an einen passenden Versorger vermitteln.
  3. Kostenneutralität nachweisen. Sicherstellen, dass die Wärmelieferungskosten den bisherigen Eigenversorgungsmaßstab nicht übersteigen.
  4. Formal umstellen. Ankündigung und Modalitäten nach §556c BGB einhalten, dann ordnungsgemäß umlegen.

Welche Rolle spielt die Beschaffung?

Eine durchdachte Beschaffung der Energie wirkt unmittelbar auf die Wärmelieferungskosten und damit auf die Frage, ob die Umstellung kostenneutral gelingt. Je besser die Konditionen des zugrunde liegenden Energieträgers, desto eher bleibt die Wärmelieferung innerhalb des Kostenneutralitätsmaßstabs. Hier setzt die Vermittlung des Portfolios an einen passenden Versorger an: Sie verbessert die Datengrundlage und die Konditionen, auf denen die Wärmelieferung kalkuliert wird.

Wie grenzt sich CLEOenergy vom Contracting ab?

CLEOenergy ist kein Versorger und kein Contractor. CLEOenergy vermittelt das gebündelte Energieportfolio des Bestands - etwa das Heizgas - an einen passenden Versorger. Dadurch verbessern sich die Konditionen des Energieträgers, der in die Wärmelieferung einfließt, was der Kostenneutralität nach §556c BGB zuarbeiten kann. Die Provision aus der Vermittlung fließt an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG, immer bezogen auf das Gesamt-Portfolio und individuell vor Vertragsschluss beziffert.

Häufige Fragen

Darf Wärmecontracting den Mieter teurer machen?

Nein. Nach §556c BGB gilt das Kostenneutralitätsprinzip: Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung darf den Mieter im Ergebnis nicht teurer stellen als die bisherige Eigenversorgung.

Wie hängt die Beschaffung mit der Kostenneutralität zusammen?

Die Beschaffung des Energieträgers bestimmt die Wärmelieferungskosten mit. Bessere Konditionen erleichtern es, den Kostenneutralitätsmaßstab des §556c BGB einzuhalten.

Übernimmt CLEOenergy das Wärmecontracting?

Nein. CLEOenergy ist kein Contractor und kein Versorger, sondern vermittelt das gebündelte Energieportfolio an einen passenden Versorger.

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Lassen Sie einordnen, welche Konditionen die gebündelte Beschaffung erreichen kann - als Baustein für eine kostenneutrale Umstellung.

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