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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) einrichten

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit dem Solarpaket I ein schlanker Weg, vor Ort erzeugten PV-Strom direkt an die Mieter eines Gebäudes weiterzugeben - ohne die Pflichten des klassischen Mieterstroms.

Auf einen Blick

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) wurde mit dem Solarpaket I eingeführt und im EnWG verankert. Sie erlaubt es, vor Ort erzeugten PV-Strom direkt an Mieter eines Gebäudes weiterzugeben - ohne Vollversorgungspflicht, ohne Mieterstromzuschlag und mit einer schlankeren Abrechnung als beim klassischen Mieterstrom. Voraussetzung sind eine PV-Anlage am Gebäude, ein passendes Messkonzept und teilnehmende Mieter.

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die GGV ist ein Modell zur Weitergabe von vor Ort erzeugtem Strom - in der Regel aus einer PV-Anlage auf dem Dach - an die Mieter eines Gebäudes. Sie wurde mit dem Solarpaket I geschaffen und ist rechtlich im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b EnWG) verankert. Anders als beim klassischen Mieterstrom entfällt die Pflicht zur Vollversorgung der Teilnehmer: Die Mieter müssen nicht ihren gesamten Strombedarf über das Modell decken, sondern beziehen den vor Ort erzeugten Anteil und ihren Reststrom weiterhin von einem Versorger ihrer Wahl.

Damit schließt die GGV eine Lücke zwischen reinem Eigenverbrauch im Allgemeinstrom und dem aufwändigen Mieterstrommodell. Sie ist bewusst als administrativ schlankere Variante konzipiert, um die Hürden für die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu senken.

Wie richte ich eine GGV ein?

Für die Einrichtung sind drei Bausteine erforderlich: eine PV-Anlage am Gebäude, ein passendes Messkonzept zur Erfassung der erzeugten und verteilten Strommengen sowie die teilnehmenden Mieter. Die Abrechnung fällt deutlich schlanker aus als beim klassischen Mieterstrom mit Förderlogik, weil kein Mieterstromzuschlag beantragt und abgewickelt werden muss.

  1. PV-Anlage prüfen oder errichten: Eine Solaranlage am Gebäude erzeugt den Strom, der innerhalb des Hauses verteilt wird.
  2. Messkonzept festlegen: Die Erzeugung und die Verteilung an die teilnehmenden Wohnungen müssen messtechnisch sauber erfasst werden - Grundlage für eine korrekte Zuordnung der Strommengen.
  3. Teilnehmer gewinnen: Mieter, die am Modell teilnehmen möchten, werden eingebunden; eine Vollversorgung ist nicht erforderlich.
  4. Abrechnung aufsetzen: Die verteilten Mengen werden den Teilnehmern zugeordnet und abgerechnet - schlanker als bei der Mieterstrom-Förderlogik.

Auch wenn die GGV gegenüber Mieterstrom vereinfacht ist, bleibt sie ein Betreibermodell: PV-Installation, Messkonzept und laufende Abrechnung müssen organisiert und betrieben werden.

Worin unterscheidet sich die GGV vom klassischen Mieterstrom?

Der zentrale Unterschied: Beim Mieterstrom wird der Mieterstromzuschlag nach EEG in Anspruch genommen (§ 21 Abs. 3 EEG 2023), und die Teilnehmer werden in der Regel voll versorgt - mit entsprechenden Lieferanten- und Abrechnungspflichten. Die GGV verzichtet auf den Zuschlag und die Vollversorgungspflicht. Dadurch sinkt der bürokratische Aufwand, zugleich entfällt aber die Förderung über den Zuschlag. Welches Modell passt, hängt von Anlagengröße, Dach und der Struktur des Bestands ab.

Wie grenzt sich CLEOenergy davon ab?

CLEOenergys Vorteil liegt darin, dass kein kompliziertes Betreibermodell nötig ist: keine PV-Installation, keine baulichen Arbeiten, kein laufender Betrieb eines Mess- und Abrechnungsmodells. CLEOenergy bündelt das Portfolio mehrerer Liegenschaften und vermittelt es an einen passenden Versorger - direkt umsetzbar, ohne Bauarbeiten und unabhängig davon, ob eine GGV oder Mieterstrom eingerichtet ist. So lässt sich die Energiebeschaffung für Allgemeinstrom und Heizgas sofort optimieren, während ein PV-Projekt parallel oder später folgen kann. Eine Tarifvermittlung an Mieter auf Grundversorger-Niveau ist zudem in Vorbereitung (siehe #56). CLEOenergy ist dabei kein Versorger und keine Plattform, sondern vermittelt das gebündelte Portfolio an einen passenden Anbieter.

Häufige Fragen

Brauche ich für die GGV einen Mieterstromzuschlag?

Nein, die GGV kommt ohne Mieterstromzuschlag aus und verzichtet auf die Vollversorgungspflicht. Genau das macht sie zur schlankeren Alternative zum klassischen Mieterstrom.

Müssen alle Mieter teilnehmen?

Nein. Die GGV setzt keine Vollversorgung voraus - teilnehmende Mieter beziehen den vor Ort erzeugten Anteil, ihren Reststrom decken sie weiterhin frei über einen Versorger ihrer Wahl.

Kann ich GGV und eine optimierte Energiebeschaffung kombinieren?

Ja. Die GGV betrifft den selbst erzeugten PV-Strom, die Beschaffung von Allgemeinstrom und Heizgas läuft davon unabhängig. CLEOenergy kann die Beschaffung des Portfolios vermitteln, während eine GGV separat eingerichtet wird oder entfällt.

Energiebeschaffung ohne Bauarbeiten optimieren

CLEOenergy bündelt Ihr Portfolio und vermittelt es an einen passenden Versorger - direkt umsetzbar, unabhängig von einer GGV-Einrichtung.

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