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Heizkostenabrechnung: Pflichten, Fristen, Fehlerquellen

Eine korrekte Heizkostenabrechnung folgt klaren gesetzlichen Vorgaben - wer Pflichten, Fristen und typische Fehlerquellen kennt, vermeidet Kürzungsrechte des Mieters.

Auf einen Blick

Die Heizkostenverordnung schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor, die Abrechnungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate. Bei fernablesbaren Zählern ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Pflicht. Die CO2-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG muss ausgewiesen sein - sonst darf der Mieter pauschal 3 Prozent kürzen.

Welche Pflichten gelten?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten - in der Regel zu 50 bis 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch (§ 7 HeizkostenV). Bei fernablesbaren Zählern muss zusätzlich die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bereitgestellt werden, damit Mieterinnen und Mieter ihren laufenden Verbrauch verfolgen können (§ 6a HeizkostenV). Diese Pflichten gelten unabhängig vom Energieträger und betreffen jedes vermietete Mehrfamilienhaus mit zentraler Versorgung.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Abrechnungsfrist beträgt in der Regel 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wird sie versäumt, kann der Vermieter Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzen, soweit er die Verspätung zu vertreten hat. Zudem muss die CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG in der Abrechnung ausgewiesen sein. Eine saubere Fristen- und Datenführung ist daher nicht nur Formsache, sondern unmittelbar finanziell relevant.

Was sind häufige Fehlerquellen?

Häufig fehlt der Ausweis der CO2-Kostenaufteilung - dann darf der Mieter den Heizkostenanteil pauschal um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Auch eine fehlende oder unzureichende verbrauchsabhängige Verteilung sowie eine versäumte UVI sind typische Mängel, die zu Kürzungsrechten oder Streit führen. Weitere Stolperfallen sind falsche Verteilerschlüssel, nicht erfasste Leerstände und veraltete Zählerdaten. Eine vollständige, fristgerechte und transparente Abrechnung beugt all dem vor.

Pflichten, Fristen & Folgen

AnforderungVorgabeRechtsgrundlage
Verbrauchsabhängige AbrechnungPflicht (i. d. R. 50-70 % nach Verbrauch)HeizkostenV
Abrechnungsfristi. d. R. 12 MonateHeizkostenV / BGB
Unterjährige Verbrauchsinfo (UVI)Pflicht bei fernablesbaren ZählernHeizkostenV
CO2-KostenausweisPflicht; sonst 3 % Kürzungsrecht des MietersCO2KostAufG

Wo setzt CLEOenergy bei der Abrechnung an?

Die Heizkostenabrechnung selbst erstellt die Verwaltung beziehungsweise der Eigentümer - CLEOenergy ist kein Abrechnungsdienstleister, sondern Energiemakler. CLEOenergy bündelt das Portfolio und vermittelt es an einen passenden Versorger; eine belastbare, vollständige Datenlage aus den Jahresrechnungen erleichtert dabei auch die spätere Abrechnung. Eine etwaige Provision fließt an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG, immer bezogen auf das gesamte Portfolio; ihre Höhe richtet sich nach Portfoliogröße und weiteren Faktoren. So bleiben Beschaffung und Abrechnungspflichten sauber getrennt.

Häufige Fragen

Was passiert ohne CO2-Ausweis in der Abrechnung?

Fehlt die Aufteilung nach CO2KostAufG, darf der Mieter den Heizkostenanteil pauschal um 3 Prozent kürzen.

Wie lange habe ich Zeit für die Abrechnung?

In der Regel 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachforderungen meist ausgeschlossen, wenn die Verspätung zu vertreten ist.

Wann ist die UVI Pflicht?

Bei fernablesbaren Zählern verlangt die HeizkostenV die unterjährige Verbrauchsinformation - eine fehlende UVI gilt als typischer Mangel.

Saubere Datenbasis für Beschaffung

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