CO2-Preis 2026 & 2027: nationaler Preis bis ETS2
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt - und geht ab 2028 in den EU-Emissionshandel ETS2 über. Beides wirkt auf Heizkosten und Vermieteranteil.
Auf fossile Brennstoffe gilt der nationale CO2-Preis nach BEHG mit steigendem Pfad. Ab 2028 geht das System in den EU-Emissionshandel ETS2 über, der CO2-Preis bildet sich dann am Markt; bis einschließlich 2027 gilt der nationale Festpreispfad weiter. Der Preis wirkt auf die Heizkosten und über das CO2KostAufG auf den Vermieteranteil.
Wie funktioniert der nationale CO2-Preis?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bepreist fossile Brennstoffe wie Heizgas über einen gesetzlich festgelegten, schrittweise steigenden Pfad (§ 10 Abs. 2 BEHG). Inverkehrbringer müssen Zertifikate erwerben, deren Kosten letztlich in den Brennstoffpreis einfließen. Damit wirkt der CO2-Preis unmittelbar auf die Heizkosten und betrifft somit auch Mehrfamilienhäuser, die mit Gas oder Öl beheizt werden. Der Preis ist in dieser Phase staatlich vorgegeben und damit für den jeweiligen Zeitraum bekannt.
Was ändert sich mit ETS2 ab 2028?
Ab 2028 wird der nationale Festpreis vom EU-Emissionshandel ETS2 abgelöst (§ 24 BEHG); bis einschließlich 2027 gilt der nationale Preis weiter. Der CO2-Preis bildet sich dann am Markt über Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten - verlässliche Aussagen zur künftigen Höhe sind damit nicht möglich. Für Eigentümer und Verwaltungen heißt das: Die Brennstoffpreise enthalten weiterhin eine CO2-Komponente, deren Niveau aber nicht mehr planbar festgeschrieben ist. Eine vorausschauende Betrachtung der Heizkosten gewinnt dadurch an Bedeutung.
Wie wirkt das auf den Vermieteranteil?
Über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird ein Teil der CO2-Kosten dem Vermieter zugeordnet - je nach energetischer Qualität des Gebäudes nach einem Stufenmodell (§ 5 i. V. m. Anlage CO2KostAufG). Je schlechter die energetische Einstufung, desto höher der Anteil, den der Vermieter trägt. Öko-Heizgas kann diesen Anteil konditional senken, da die fossile CO2-Last sinken kann. Eine pauschale Zusage zur Höhe der Entlastung ist jedoch nicht möglich, weil sie vom konkreten Produkt und der Abrechnung abhängt.
CO2-Bepreisung im Überblick
| Phase | Mechanik | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| bis einschließlich 2027 | nationaler Preis, festgelegter steigender Pfad | BEHG |
| ab 2028 | marktbasierte Preisbildung (Zertifikate) | EU-ETS2 |
| Aufteilung Mieter/Vermieter | Stufenmodell nach der CO2-Intensität (kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr) | CO2KostAufG |
Was bedeutet der CO2-Preis für die Vermittlung?
CLEOenergy bündelt das Portfolio und vermittelt es an einen passenden Versorger - auf Wunsch mit Öko-Heizgas, das die fossile CO2-Last und damit konditional den Vermieteranteil nach CO2KostAufG senken kann. Eine etwaige Provision fließt an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG, immer bezogen auf das gesamte Portfolio; ihre Höhe richtet sich nach Portfoliogröße und weiteren Faktoren. Gerade mit Blick auf den Übergang zum ETS2 ab 2028 schafft eine portfolioweite, vorausschauende Betrachtung Planungssicherheit.
Häufige Fragen
Steht die künftige CO2-Preishöhe fest?
Nein, ab 2028 bildet sich der Preis im ETS2 am Markt - es gibt keine Garantien zur Höhe.
Welches Gesetz regelt die CO2-Bepreisung?
Bis einschließlich 2027 der nationale Preis nach BEHG, ab 2028 der EU-Emissionshandel ETS2. Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter regelt das CO2KostAufG.
Senkt Öko-Heizgas die CO2-Kosten sicher?
Es kann den fossilen CO2-Anteil und damit konditional den Vermieteranteil senken. Eine pauschale Zusage zur Höhe ist nicht möglich, da dies vom Produkt und der Abrechnung abhängt.
CO2-Kosten im Portfolio im Blick
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