CSRD & Nachhaltigkeitsbericht: welche Energiedaten Immobilienunternehmen liefern müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet größere Unternehmen, Energieverbrauch und Treibhausgase nach den ESRS zu berichten. Für Immobilienbestände heißt das: Verbräuche und Energieträger müssen je Liegenschaft nachvollziehbar dokumentiert sein.
Die CSRD setzt die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich um. Im Standard E1 (Klimawandel) sind der Energieverbrauch und die zugehörigen Treibhausgasemissionen zu erheben und zu berichten. Immobilienunternehmen müssen Verbräuche und Energieträger über den gesamten Bestand hinweg strukturiert dokumentieren. Objektscharfe Beschaffungsdaten je Liegenschaft reduzieren den Aufwand der ESRS-Datenerhebung erheblich.
Was verlangt die CSRD energieseitig von Immobilienunternehmen?
Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist der europäische Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert. Der für Energie zentrale Standard ist ESRS E1 (Klimawandel). Er verlangt, dass berichtspflichtige Unternehmen ihren Energieverbrauch und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheben, dokumentieren und ausweisen.
Für Immobilienunternehmen ist das mehr als eine formale Übung. Energie wird über einen Bestand verteilt verbraucht - in vielen Gebäuden, mit unterschiedlichen Energieträgern und oft bei verschiedenen Versorgern. Die CSRD verlangt, diese verteilten Verbräuche zu einem konsistenten, nachvollziehbaren Bild zusammenzuführen. Wer Verbräuche und Energieträger nicht sauber je Objekt zuordnen kann, steht bei der Berichterstellung vor erheblichem Recherche- und Plausibilisierungsaufwand.
Welche Energie- und Emissionsdaten müssen erhoben werden?
Im Kern berichtet ESRS E1 den gesamten Energieverbrauch und die zugehörigen Treibhausgasemissionen. Diese Werte lassen sich nach Energieträgern aufschlüsseln - etwa Heizgas, Strom und Wärme - und idealerweise je Objekt zuordnen. Eine solche Aufschlüsselung ist nicht nur Selbstzweck, sondern die Grundlage dafür, Emissionen später korrekt den Scopes zuzuordnen und Maßnahmen zu priorisieren.
Praktisch bedeutet das: Pro Liegenschaft werden Energieträger, Verbrauchsmengen und Bezugszeiträume benötigt. Je vollständiger und einheitlicher diese Daten vorliegen, desto belastbarer wird der Bericht - und desto geringer das Risiko von Schätzungen und Lücken, die in der Prüfung auffallen.
Wie helfen objektscharfe Beschaffungsdaten?
Wird die Energiebeschaffung über den Bestand gebündelt und objektscharf erfasst, liegen Verbräuche und Energieträger je Liegenschaft bereits strukturiert vor. Statt Abrechnungen mehrerer Versorger nachträglich einzusammeln und zu vereinheitlichen, entsteht eine konsistente Datenbasis schon im laufenden Betrieb. Das reduziert den Aufwand bei der ESRS-Datenerhebung spürbar und erhöht die Datenqualität.
ESRS-E1-Datenpunkte und Datenbedarf
| ESRS-E1-Datenpunkt | Was Immobilienunternehmen brauchen |
|---|---|
| Energieverbrauch gesamt | Verbrauchsmengen je Objekt und Energieträger |
| Aufschlüsselung nach Energieträger | Heizgas, Strom, Wärme getrennt ausgewiesen |
| Treibhausgasemissionen | aus Verbräuchen abgeleitet, je Scope zuordenbar |
| Nachvollziehbarkeit | strukturierte Beschaffungs- und Verbrauchsdaten je Liegenschaft |
Wie unterstützt CLEOenergy bei der CSRD-Datenbasis?
CLEOenergy ist kein Versorger und keine Reporting-Plattform - die Berichterstattung selbst verantwortet das Immobilienunternehmen. CLEOenergy setzt eine Stufe davor an: Indem die Energiebeschaffung für Heizgas und Strom über das Portfolio gebündelt und vermittelt wird, entstehen objektscharfe Beschaffungs- und Verbrauchsdaten je Liegenschaft. Diese strukturierten Daten lassen sich als belastbare Grundlage für die ESRS-E1-Datenerhebung nutzen. So wird aus einer reinen Pflichtaufgabe eine besser dokumentierte Basis für das Nachhaltigkeitsreporting.
Häufige Fragen
Betrifft die CSRD jedes Immobilienunternehmen?
Nein. Die CSRD adressiert größere Unternehmen. Ob und ab wann ein Unternehmen berichtspflichtig wird, hängt von den jeweiligen Schwellenwerten ab. Maßgeblich ist die individuelle Einstufung - eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Welcher ESRS-Standard ist für Energiedaten maßgeblich?
Energieverbrauch und Treibhausgase fallen unter ESRS E1 (Klimawandel). Dort werden der gesamte Energieverbrauch und die zugehörigen Emissionen erhoben und berichtet.
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