Eine Vollmacht. Wiederkehrende Provision. Null Risiko.

Energie-Provision: Steuer und Buchhaltung

Eine wiederkehrende Provision ist ein Ertrag - und Erträge sind steuerlich relevant. Dieser Beitrag ordnet ein, wie die Energie-Provision typischerweise behandelt wird. Er ersetzt keine Steuerberatung; die konkrete Einordnung hängt von Ihrer Struktur ab.

Auf einen Blick

Die Energie-Provision ist ein steuerpflichtiger Ertrag. Wie sie einzuordnen ist, hängt davon ab, wer sie empfängt: Bei einer natürlichen Person als Eigentümer fällt sie unter die Einkommensteuer, bei einer Kapitalgesellschaft unter die Körperschaftsteuer; eine gewerbliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen. Umsatzsteuer kann anfallen, abhängig von Rolle und Status. In der WEG ist die Weitergabe im Innenverhältnis möglich, aber nicht auf einzelne Einheiten rückführbar. CLEOenergy liefert die Abrechnung als Beleg. Im Zweifel klärt Ihre Steuerberatung die Details.

Ist die Provision steuerpflichtig?

Ja. Die Provision ist eine Einnahme und damit grundsätzlich steuerpflichtig. Sie ist nicht mit einer Erstattung von Betriebskosten zu verwechseln: Sie entsteht aus dem Konditionsvorteil der gebündelten Beschaffung und fließt an die vermittelnde Partei. Wie sie konkret zu versteuern ist, richtet sich nach der Rechtsform des Empfängers und der Art der Tätigkeit.

Einkommen- oder Körperschaftsteuer?

Empfängt eine natürliche Person als Eigentümer die Provision, unterliegt sie der Einkommensteuer. Bei einer GmbH, einer Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Kapitalgesellschaft greift die Körperschaftsteuer. Ob zusätzlich Gewerbesteuer relevant wird, hängt davon ab, ob die Tätigkeit als gewerblich einzuordnen ist - das ist eine Einzelfallfrage, gerade bei Eigentümern, die ihren Bestand ansonsten vermögensverwaltend halten.

Fällt Umsatzsteuer an?

Das hängt vom Status des Empfängers und der Einordnung der Leistung ab. Wird die Provision als Entgelt für eine Vermittlungs- oder Mitwirkungsleistung gewertet, kann sie umsatzsteuerbar sein; bei rein vermögensverwaltenden Eigentümern oder unter der Kleinunternehmerregelung kann das anders ausfallen. Auch hier gilt: Die Einordnung ist nicht pauschal, sondern abhängig von der konkreten Konstellation.

Wie wird die Provision verbucht - und was gilt in der WEG?

Die Provision wird als Ertrag erfasst. In der WEG ist zu beachten, dass die Provision portfoliobezogen entsteht und nicht auf einzelne Wohnungen oder Verbrauchsstellen rückführbar ist; eine Weitergabe im Innenverhältnis an die Eigentümer ist möglich, sollte aber sauber dokumentiert werden. Für die Offenlegung gegenüber Eigentümern und Beirat siehe den Beitrag zu Provision, Treuepflicht und Offenlegung.

Was CLEOenergy dafür liefert

CLEOenergy zahlt die Provision monatlich als Teilbetrag aus und gleicht sie in der Jahresendabrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch und Bestands-Änderungen ab. Diese Abrechnung dient als Beleg für Ihre Buchhaltung. CLEOenergy ist Vermittler und keine Steuerberatung - die steuerliche Würdigung im Einzelfall trifft Ihre Beraterin oder Ihr Berater.

Häufige Fragen

Müssen wir die Provision versteuern?

Ja, sie ist ein steuerpflichtiger Ertrag. Die Einordnung bei Einkommen-, Körperschaft- und gegebenenfalls Umsatzsteuer hängt von Ihrer Struktur ab und gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.

Stellt CLEOenergy einen Beleg aus?

Ja. Die monatliche Auszahlung und die Jahresendabrechnung dokumentieren die Provision und dienen als Beleg für Ihre Buchhaltung.

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Der Provisionsrechner zeigt die geschätzte Jahresprovision - die steuerliche Würdigung klärt Ihre Steuerberatung.

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