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Energieausweis: Verbrauch vs. Bedarf im Bestand

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - die beiden Ausweisarten beruhen auf völlig unterschiedlichen Grundlagen. Für Beschaffung und CO2-Aufteilung zählt nur eine Zahl.

Auf einen Blick

Der Verbrauchsausweis beruht auf realen Abrechnungsdaten der vergangenen Jahre, der Bedarfsausweis auf einem rechnerischen Standard. Für die Energiebeschaffung und die CO2-Aufteilung zählt immer der tatsächliche Verbrauch aus der Jahresrechnung - nicht der im Energieausweis ausgewiesene Wert. Welcher Ausweis Pflicht ist, hängt von Gebäude und Anlass ab.

Was unterscheidet Verbrauch und Bedarf?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den realen Abrechnungsdaten der vergangenen Jahre - er spiegelt also wider, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde, einschließlich des Nutzerverhaltens und der Witterung. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf dagegen rechnerisch nach einem standardisierten Verfahren auf Basis von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Normbedingungen - unabhängig davon, wie die Bewohner das Gebäude tatsächlich nutzen. Beide Werte können deshalb deutlich voneinander abweichen, obwohl sie dasselbe Gebäude beschreiben.

Welcher Wert zählt für Beschaffung und CO2?

Für die Energiebeschaffung und die CO2-Aufteilung ist immer der tatsächliche Verbrauch aus der Jahresrechnung maßgeblich, nicht der im Energieausweis ausgewiesene Wert. Die Beschaffung von Strom und Gas richtet sich nach den real bezogenen Mengen, und auch die CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG knüpft an die tatsächliche Brennstoffmenge an, wie sie sich aus der Brennstoff- beziehungsweise Jahresrechnung ergibt. Der Energieausweis - ob Verbrauch oder Bedarf - dient anderen Zwecken, etwa der Information bei Vermietung und Verkauf, und ist als Datengrundlage für Beschaffung und Abrechnung nicht geeignet.

Wann ist welcher Ausweis Pflicht?

Je nach Gebäude und Anlass ist entweder ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; bei vielen Bestandsgebäuden besteht ein Wahlrecht, bei bestimmten Konstellationen ist der Bedarfsausweis zwingend. Ein Energieausweis ist generell bei Vermietung, Verkauf und in weiteren Fällen vorzulegen; er weist für Wohngebäude eine Effizienzklasse von A+ bis H aus (§ 86 i. V. m. Anlage 10 GEG). Für die laufende Beschaffung und die CO2-Aufteilung bleibt jedoch unabhängig von der Ausweisart die reale Jahresabrechnung die relevante Datengrundlage.

Wie nutzt CLEOenergy diese Daten?

CLEOenergy legt der Vermittlung stets den tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresrechnung zugrunde, nicht die Werte aus dem Energieausweis. Auf dieser belastbaren Basis wird das Portfolio mehrerer Liegenschaften gebündelt und an einen passenden Versorger vermittelt. So fußt die Beschaffung auf den real bezogenen Mengen statt auf normierten Richt- oder Bedarfswerten. CLEOenergy ist dabei kein Versorger, sondern Vermittler des gebündelten Portfolios.

Häufige Fragen

Welcher Wert zählt für die CO2-Aufteilung - Ausweis oder Rechnung?

Maßgeblich ist der tatsächliche Verbrauch aus der Jahresrechnung, nicht der Wert aus dem Energieausweis. Die CO2-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG knüpft an die reale Brennstoffmenge an.

Warum weichen Verbrauchs- und Bedarfsausweis voneinander ab?

Der Verbrauchsausweis bildet das reale Nutzerverhalten und die Witterung ab, der Bedarfsausweis einen normierten Rechenwert. Daher können beide Werte für dasselbe Gebäude deutlich auseinanderliegen.

Reicht der Energieausweis als Grundlage für die Vermittlung?

Nein. Für Beschaffung und Vermittlung ist die tatsächliche Jahresrechnung des Objekts die belastbare Grundlage - genau diese legt CLEOenergy zugrunde.

Vermittlung auf belastbarer Datenbasis

CLEOenergy nutzt den tatsächlichen Verbrauch aus der Jahresrechnung und vermittelt Ihr gebündeltes Portfolio an einen passenden Versorger.

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