Eine Vollmacht. Wiederkehrende Provision. Null Risiko.

Energievermittlung im Family Office und über mehrere Objektgesellschaften

Family Offices und Investoren halten ihren Bestand selten in einer einzigen Gesellschaft. Mehrere Eigentümer, Objektgesellschaften oder Mandate werfen drei Fragen auf: Wie funktioniert die Vollmacht, wie wird die Provision zugeordnet und wie sieht das Reporting aus?

Auf einen Blick

Die Maklervollmacht wirkt nur für die übergebenen Objekte - bei mehreren Gesellschaften wird je Eigentümer beziehungsweise Objektgesellschaft eine Vollmacht erteilt. Die Provision bleibt portfoliobezogen: Gebündelt wird das übergebene Gesamtportfolio, die Zuordnung beziehungsweise Aufteilung auf die einzelnen Mandate erfolgt im Innenverhältnis und im Reporting. Eine treuhänderische Rolle verlangt Offenlegung. Für Mandanten und LP lässt sich ein Muster-Reporting bereitstellen, ESG-konform und GRESB-kompatibel.

Eine Vollmacht je Eigentümer oder Gesellschaft

Die Maklervollmacht berechtigt CLEOenergy, genau die übergebenen Objekte am Markt anzusprechen und den Wechsel abzuwickeln - sie wirkt ausschließlich für diese Objekte. Bei mehreren Objektgesellschaften oder Eigentümern wird daher je rechtlicher Einheit eine Vollmacht erteilt. Das hält die Beauftragung sauber abgegrenzt: Jede Gesellschaft entscheidet über ihren eigenen Umfang und kann ihn unabhängig widerrufen.

Wie wird die Provision je Mandat zugeordnet?

Die Provision ist immer portfoliobezogen und nicht pro Kilowattstunde oder pro Objekt. Gebündelt wird das gesamte übergebene Portfolio; der Konditionsvorteil entsteht aus der Summe. Die Zuordnung auf einzelne Eigentümer oder Mandate erfolgt anschließend im Innenverhältnis und über das Reporting - sauber dokumentiert, aber nicht als Rückrechnung auf einzelne Verbrauchsstellen. Für ein Family Office heißt das: Der Hebel kommt aus dem Gesamtvolumen, die Aufteilung folgt der Struktur Ihrer Mandate.

Treuhänderische Rolle und Interessenkonflikt

Wer treuhänderisch für Dritte verwaltet, sollte eine Vermittlungsprovision offenlegen. Das Vorgehen entspricht dem in der WEG: Transparenz gegenüber den wirtschaftlich Berechtigten, klare Vereinbarung darüber, ob die Provision verbleibt oder weitergegeben wird. Die rechtlichen Leitplanken und die Offenlegung sind im Beitrag zu Provision, Treuepflicht und Offenlegung ausgeführt.

Reporting an Mandanten und LP

Für die Berichterstattung an Co-Investoren, Mandanten oder LP lässt sich ein Muster-Reporting bereitstellen, in dem alle Erlöse ausweisbar sind. Zusätzlich liefern Öko-Allgemeinstrom und Öko-Heizgas Inputs für das ESG-Reporting, etwa für Green Power Procurement und Energy Intensity - mit CSV-Export pro Berichtsperiode. So wird aus einer Energie-Kostenposition ein ausweisbarer, ESG-konformer Erlös.

Häufige Fragen

Brauchen wir eine Vollmacht für alle Gesellschaften?

Die Vollmacht wirkt nur für die übergebenen Objekte. Bei mehreren Objektgesellschaften oder Eigentümern wird je rechtlicher Einheit eine Vollmacht erteilt, jeweils mit eigenem Umfang und eigenem Widerrufsrecht.

Wie wird der Erlös je Mandat zugeordnet?

Die Provision ist portfoliobezogen. Gebündelt wird das Gesamtportfolio; die Aufteilung auf die einzelnen Mandate erfolgt im Innenverhältnis und im Reporting, nicht als Rückrechnung auf einzelne Verbrauchsstellen.

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