Eine Vollmacht. Wiederkehrende Provision. Null Risiko.

Risiko und Vertragssicherheit bei der Energievermittlung

Das Versprechen "Ihr Risiko: keines" klingt nach Marketing - hier steht, woraus es sich konkret ableitet. Es geht um die Frage, wer Ihr Vertragspartner ist, was bei einem Ausfall passiert und wie Sie wieder aussteigen.

Auf einen Blick

Die Lieferverträge bestehen zwischen Eigentümer beziehungsweise WEG und dem Versorger - nicht mit CLEOenergy. Es gibt keine Vorleistung, keine Setup-Gebühr und kein CapEx. Aus dem Vertrag kommen Sie zum jeweiligen Vertrags- bzw. Monatsende wieder heraus, ohne Bindung über den Versorgervertrag hinaus. Fällt der Vermittler weg, läuft die Belieferung unverändert weiter; der Grundversorger ist ohnehin zur Ersatzversorgung verpflichtet (§38 EnWG). Bei einem Gebäudeverkauf wird das Objekt abgemeldet und der Provisionsanteil in der Jahresendabrechnung korrigiert.

Was bedeutet "Risiko null" konkret?

Gemeint ist nicht, dass nichts passieren kann, sondern dass Sie nichts riskieren: keine Investition, keine Vorleistung und keine Bindung, die über den Versorgervertrag hinausreicht. CLEOenergy vermittelt die gebündelte Beschaffung Ihres Bestands an einen passenden Versorger und ist dabei selbst kein Versorger und keine Plattform. Der Mietertarif bleibt auf Grundversorger-Niveau, die Nebenkostenumlage bleibt marktüblich. Der Konditionsvorteil aus der Bündelung fließt als Provision an die Verwaltung und/oder den Eigentümer beziehungsweise die WEG.

Wer ist eigentlich Ihr Vertragspartner?

Der Liefervertrag wird zwischen dem Eigentümer beziehungsweise der WEG und dem ausgewählten Versorger geschlossen - nicht mit CLEOenergy. CLEOenergy tritt als Vermittler auf Maklerbasis auf und steuert Marktansprache, Abwicklung und Wechselmanagement. Diese Trennung ist der Kern der Vertragssicherheit: Ihre Energieversorgung hängt an einem etablierten Versorger, der wie gewohnt liefert und abrechnet, und nicht an der Existenz des Vermittlers.

Was passiert, wenn CLEOenergy ausfällt?

Weil der Liefervertrag direkt mit dem Versorger besteht, läuft die Belieferung bei einem Wegfall des Vermittlers unverändert weiter. Es gibt keine Versorgungslücke. Sollte ein Versorger selbst ausfallen, greift die gesetzliche Ersatzversorgung: Der örtliche Grundversorger ist verpflichtet, die Belieferung übergangsfrei zu übernehmen (§38 EnWG). Für die laufende Versorgung Ihres Bestands entsteht dadurch zu keinem Zeitpunkt ein Risiko.

Wie kommen Sie wieder aus dem Vertrag?

Es gibt keine Mindestlaufzeit über den jeweiligen Versorgervertrag hinaus. Ein Widerruf der Beauftragung wirkt zum jeweiligen Vertrags- bzw. Monatsende: Bei einem Festpreistarif mit zugestimmter Laufzeit zum Laufzeitende, sonst zum laufenden Monatsende, sofern noch ausreichend Vorlauf besteht. Die Steuerung liegt damit bei Ihnen - über den Umfang der übergebenen Objekte und über den Widerruf.

Was passiert bei einem Gebäudeverkauf?

Wird ein Objekt verkauft, wird es aus dem Portfolio abgemeldet und der Restanteil der Provision in der Jahresendabrechnung korrigiert. Der neue Eigentümer kann den bestehenden Versorgervertrag übernehmen oder kündigen. Weil die Provision portfoliobezogen ist und nicht an einem einzelnen Verbrauch hängt, lässt sich ein einzelnes Gebäude sauber herauslösen, ohne den Rest des Bestands zu berühren.

Häufige Fragen

Was passiert mit unseren Verträgen, wenn CLEOenergy ausfällt?

Die Lieferverträge bestehen zwischen Eigentümer beziehungsweise WEG und dem Versorger, nicht mit CLEOenergy. Fällt der Vermittler weg, läuft die Belieferung unverändert weiter; der Grundversorger ist ohnehin zur Ersatzversorgung verpflichtet (§38 EnWG).

Können wir den Wechsel rückgängig machen?

Ja. Es gibt keine Mindestlaufzeit über den Versorgervertrag hinaus. Der Ausstieg wirkt zum jeweiligen Vertrags- bzw. Monatsende, ohne Vorleistung und ohne Setup-Gebühr.

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