Datenschutz und Datenweitergabe bei der Energievermittlung
Wer seinen Bestand zur Vermittlung übergibt, gibt auch Daten heraus - und fragt zu Recht, welche das sind, auf welcher Grundlage und ob Mieter betroffen sind. Die Antwort ist beruhigend nüchtern: wenige Daten, klarer Zweck, kein Mieterbezug.
Für die Vermittlung genügen die letzte Jahresrechnung je Objekt, die Stammdaten der Lieferstellen und die Maklervollmacht. Rechtsgrundlage ist die Vertragsanbahnung und -durchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 DSGVO). Personenbezogene Mieterdaten werden nicht benötigt: Allgemeinstrom und Heizgas laufen über Gebäude- beziehungsweise Liegenschaftszähler. Eine Weitergabe an den Versorger erfolgt nur zum Vertragszweck; wo eine Verarbeitung im Auftrag stattfindet, wird sie über einen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt (Art. 28 DSGVO).
Welche Daten werden benötigt?
Die Vermittlung kommt mit wenigen Angaben aus: der letzten Jahresrechnung des Versorgers je Objekt, den Stammdaten der Lieferstellen (etwa Zählernummer, Verbrauch, Anschrift des Objekts) und der Maklervollmacht. Der reale Verbrauch ergibt sich aus der Jahresrechnung, nicht aus dem Energieausweis. Mehr ist für die Marktansprache und den Wechsel nicht erforderlich.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung dieser Daten dient der Anbahnung und Durchführung des Vermittlungs- und Lieferverhältnisses und stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Erhoben wird nur, was für die Bündelung und den Wechsel tatsächlich gebraucht wird.
Sind Mieterdaten betroffen?
In aller Regel nicht. Allgemeinstrom und Heizgas der Zentralheizung laufen über Gebäude- beziehungsweise Liegenschaftszähler ohne Mieterbezug. Für die Bündelung dieser Lieferstellen werden keine personenbezogenen Daten einzelner Mieter benötigt. Damit bleibt die Vermittlung außerhalb der sensiblen Mietersphäre - ein wichtiger Unterschied etwa zu Modellen mit eigener Mieterabrechnung.
Weitergabe an den Versorger und Auftragsverarbeitung
Zur Anbahnung des Liefervertrags werden die erforderlichen Objekt- und Verbrauchsdaten an die angesprochenen Versorger übermittelt - ausschließlich zum Vertragszweck. Soweit CLEOenergy Daten im Auftrag verarbeitet, wird dies über einen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt (Art. 28 DSGVO). CLEOenergy ist Vermittler und keine Plattform; es entsteht kein dauerhafter Datenpool, der über den Zweck hinaus genutzt wird.
Speicherung und Löschung
Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Vermittlung, die laufende Betreuung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, und danach gelöscht. Auf Wunsch erläutert CLEOenergy den konkreten Umfang der Verarbeitung für Ihren Bestand - gerade für institutionelle Investoren mit eigener Vendor-Prüfung ein üblicher und erwarteter Schritt.
Häufige Fragen
Welche Daten brauchen Sie von uns?
Die letzte Jahresrechnung je Objekt, die Stammdaten der Lieferstellen und die Maklervollmacht. Mehr ist für die Bündelung und den Wechsel nicht nötig (Datenminimierung, Art. 5 DSGVO).
Werden Mieterdaten weitergegeben?
In der Regel nicht. Allgemeinstrom und Heizgas laufen über Gebäude- beziehungsweise Liegenschaftszähler ohne Mieterbezug; personenbezogene Mieterdaten werden für die Vermittlung nicht benötigt.
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